Steuer- und sozialverischerungsfreie Geschenke

Wenn Sie Arbeitgeber sind und Ihren Mitarbeitern mit einem Präsent eine Freude machen möchten, können Sie dies als Sachgeschenk innerhalb der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro (brutto incl. Versandkosten) steuer- und sozialversicherungsfrei tun.

Diese monatliche Grenze darf aber nicht bereits für andere Sachleistungen im Laufe des jeweiligen Monats an die Mitarbeiter ausgeschöpft worden sein. Zudem können Sie ihren Mitarbeitern Sachgeschenke zu einem persönlichen Anlass (z.B. Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit o.ä.) jeweils im Wert von bis zu 60 Euro brutto incl. Versandkosten steuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden.

Möchten Sie Ihren Geschäftspartnern mit einem Präsent eine Freude bereiten, liegt die Grenze pro Person und Jahr bei 50 Euro (netto). Sofern Ihr Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (z. B. Kleinunternehmer oder Ärzte) handelt es sich bei den 50 Euro um einen Bruttobetrag. Zudem besteht für Geschenke an eigene Mitarbeiter und an Geschäftspartner die Möglichkeit der pauschalen Steuerübernahme mit einem Steuersatz von 30 Prozent nach § 37b EStG.

Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Hinweise keine steuerliche Beratung ersetzen und ohne Gewähr erfolgen. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vorab den verbindlichen Rat ihrer Steuerberater über die steuerliche Behandlung der Geschenke einzuholen.